BILDUNGSAUFTRAG

Kindertagespflege ist eine Leistung der Jugendhilfe (§ 2 SGB VIII i. V. m. § 22, Abs. 2 SGB VIII) und hat den gesetzlichen Auftrag der

Auch das Bayerische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz weist den Tagespflegepersonen einen Bildungs- und Erziehungsauftrag zu:

Kindertagespflege hat die